Handelsregister · VR 120189
Chronologischer Auszug
Fruchthandelsverband NORD e.V. · Amtsgericht Tostedt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fruchthandelsverband NORD b) Jork | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident und der erste und zweite Vizepräsident. Jeder dieser drei Mitglieder ist für sich allein vertretungsberechtigt mit der Einschränkung, dass vor Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 5.000,00 DEM die Zustimmung des Gesamtpräsidiums einzuholen ist. b) Zweiter Vizepräsident: Ropers, Claus, Jork Präsident: Knabbe, John, Mittelnkirchen Erster Vizepräsident: Wegener, Gerd, Jork | a) eingetragener Verein Satzung vom 18.11.1989 zuletzt geändert am 18.03.1995 | a) 06.10.2005 Wunsch b) Änderungsbeschluss Blatt 72-74 der Akten Tag der ersten Eintragung: 12.04.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.10.2005. |
| 2 | a) Rechtsform von Amts wegen berichtigt, nun: Fruchthandelsverband NORD e.V. | b) Bestellt als Zweiter Vizepräsident: Ehlers, Ralf, Hollern-Twielenfleth, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden ist Zweiter Vizepräsident: Ropers, Claus, Jork | a) 20.12.2006 Tams | |
| 3 | b) Nicht mehr Zweiter Vizepräsident: Ehlers, Ralf, Hollern-Twielenfleth, *XX.XX.XXXX Bestellt als zweiter Vizepräsident: Dehmel, Dirk, Mittelnkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 08.10.2010 Müller | ||
| 4 | a) Geändert, nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident und der erste und zweite Vizepräsident. Jeder dieser drei Mitglieder ist für sich allein vertretungsberechtigt mit der Einschränkung, dass vor Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00 € die Zustimmung des Gesamtpräsidiums einzuholen ist. b) Nicht mehr Präsident: Knabbe, John, Mittelnkirchen Bestellt als Präsident: Stechmann, Jörn, Guderhandviertel, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.04.2017 Brandt b) Änderungsbeschluss Bl. 159, neue Satzung Bl. 168 ff. | |
| 5 | b) Nicht mehr Erster Vizepräsident: Wegener, Gerd, Jork Bestellt als Erster Vizepräsident: Umlandt, Sven, Wischhafen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 22.06.2020 Ritter b) Satzungsänderungsbeschluss Bl. 184 Satzung Bl. 194 ff. | |
| 6 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln mit der Einschränkung, dass vor Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00 € die Zustimmung des Gesamtpräsidiums einzuholen ist. b) Bestellt als Dritter Vizepräsident: Lührs, Ralf, Dollern, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Präsidium) beschlossen. | a) 07.05.2024 Ritter b) Satzungsänderungsbeschluss Bl. 208 ff. Satzung Bl. 232 ff. Fall 10 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.