Handelsregister · VR 120189

Chronologischer Auszug

Fruchthandelsverband NORD e.V. · Amtsgericht Tostedt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fruchthandelsverband NORD

b)
Jork
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident und
der erste und zweite Vizepräsident.
Jeder dieser drei Mitglieder ist für sich allein
vertretungsberechtigt mit der Einschränkung, dass vor
Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 5.000,00
DEM die Zustimmung des Gesamtpräsidiums einzuholen
ist.

b)
Zweiter Vizepräsident:
Ropers, Claus, Jork
Präsident:
Knabbe, John, Mittelnkirchen
Erster Vizepräsident:
Wegener, Gerd, Jork
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 18.11.1989 zuletzt geändert am 18.03.1995
a)
06.10.2005
Wunsch

b)
Änderungsbeschluss Blatt 72-74
der Akten

Tag der ersten Eintragung:
12.04.1990
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.10.2005.
2a)
Rechtsform von Amts wegen berichtigt, nun:
Fruchthandelsverband NORD e.V.
b)
Bestellt als
Zweiter Vizepräsident:
Ehlers, Ralf, Hollern-Twielenfleth, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden ist
Zweiter Vizepräsident:
Ropers, Claus, Jork
a)
20.12.2006
Tams
3b)
Nicht mehr
Zweiter Vizepräsident:
Ehlers, Ralf, Hollern-Twielenfleth, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
zweiter Vizepräsident:
Dehmel, Dirk, Mittelnkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
08.10.2010
Müller
4a)
Geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident und
der erste und zweite Vizepräsident.
Jeder dieser drei Mitglieder ist für sich allein
vertretungsberechtigt mit der Einschränkung, dass vor
Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00
€ die Zustimmung des Gesamtpräsidiums einzuholen ist.
b)
Nicht mehr
Präsident:
Knabbe, John, Mittelnkirchen
Bestellt als
Präsident:
Stechmann, Jörn, Guderhandviertel, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.04.2017
Brandt

b)
Änderungsbeschluss Bl. 159,
neue Satzung Bl. 168 ff.
5b)
Nicht mehr
Erster Vizepräsident:
Wegener, Gerd, Jork
Bestellt als
Erster Vizepräsident:
Umlandt, Sven, Wischhafen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
22.06.2020
Ritter

b)
Satzungsänderungsbeschluss
Bl. 184

Satzung Bl. 194 ff.
6a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten und drei Vizepräsidenten.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln mit der
Einschränkung, dass vor Abschluss von
Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00 € die
Zustimmung des Gesamtpräsidiums einzuholen ist.

b)
Bestellt als
Dritter Vizepräsident:
Lührs, Ralf, Dollern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Präsidium) beschlossen.
a)
07.05.2024
Ritter

b)
Satzungsänderungsbeschluss
Bl. 208 ff.

Satzung Bl. 232 ff.
Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.