Handelsregister · HRA 971
Chronologischer Auszug
Frohsinn-Apotheke e.K. · Amtsgericht Aschaffenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Frohsinn-Apotheke Jürgen Köhler e.K. b) Aschaffenburg | b) Inhaber: Köhler, Jürgen, Apotheker, Witzenhausen | a) Einzelkaufmann / Einzelkauffrau b) Der Übergang der im Betrieb des Handelsgeschäfts begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch Jürgen Köhler ausgeschlossen worden. | a) 16.07.2002 Thoma b) Tag der ersten Eintragung: 04.04.1966. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Frohsinnstr. 13, 63739 Aschaffenburg | a) 03.12.2009 Kuhlmann | |||
| 3 | a) Firma geändert, nun: Frohsinn-Apotheke e.K. | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. b) Nicht mehr Inhaber: Köhler, Jürgen, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX Neuer Inhaber: Hinnawi, Diaa, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX | b) Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten sind bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber Hinnawi, Diaa, *XX.XX.XXXX, ausgeschlossen. | a) 05.02.2020 Förster |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.