Handelsregister · HRB 4371

Registerinformationen

Fröhlich-Feinblech und Maschinenbau GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fröhlich-Feinblech und Maschinenbau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Greifenstein-Allendorf
Geschäftsanschrift
Lenzwies 6, 35753 Greifenstein-Allendorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4371
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
14.12.2021
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Edelstahlblecharbeiten, Apparatebau, Metallbearbeitung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Dieter Fröhlich

Greifenstein-Allendorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Steffen Fröhlich

Greifenstein

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jonas Fröhlich

Greifenstein

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 25.07.1998
  • Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.10.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 5 - 23 Sonderband
  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.