Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei gewerblichen Unternehmen, insbesondere bei der Fritz Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG (AG Augsburg, HRA 13030) und der Fritz Tür + Tor GmbH & Co. KG Stahl-Torbau (AG Augsburg, HRA 11461).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Fritz Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG (AG Augsburg HRA 13030) sowie der Fritz Tür + Tor GmbH & Co. KG Stahl-Torbau (AG Augsburg HRA 11461) abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Daniel Fritz
Augsburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Fritz Max
Augsburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.11.1985
Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR auf 30.000,00 EUR, eine Änderung in § 1 Abs.2 (Sitz) sowie die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretung.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.02.1986. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 SB.
Beschluss Bl. 15 SB; Neue Satzung Bl. 16 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.