ist das Errichten und Betreiben von Sanitär-, Heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen sowie Klempnerarbeiten jeder Art sowie der Handel mit den entsprechenden Materialien. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen und gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und sämtliche Handlungen und Geschäfte vornehmen, die für das Unternehmen förderlich sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Fritz-Heinrich Köhle
Bad Bodenteich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 19-21 SB Tag der ersten Eintragung: 29.04.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.12.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.02.1999 zuletzt geändert am 08.04.1999
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das Vermögen der Fa. Fritz-Heinrich Köhle e.K., Bad Bodenteich (AG Uelzen HRA 2229 - übertragender Rechtsträger) ist auf Grund des Vertrages vom 24.05.2000, dem die Beteiligten zugestimmt haben, mit Wirkung vom 01.01.2000 im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme (Abspaltung gem. § 123 Abs. 3 UmWG) auf die Gesellschaft ( übernehmender Rechtsträger) übergegangen. Die Satzung wurde in § 3 ( Stammkapital ) geändert. Das Stammkapital wurde zur Durchführung der Ausgliederung um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR erhöht. Die Abspaltung wird erst durch Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.