Handelsregister · HRB 380735
Chronologischer Auszug
Frisuren-Studio-Riedel Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Frisuren-Studio-Riedel Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Tübingen c) Alle Geschäfte des Friseurgewerbes und der Betrieb von allen Einrichtungen dieses Gewerbes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Riedel, Josef, Friseurmeister, Pfullingen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.07.1982 | a) 23.01.2007 Avdulli b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.01.2007. Tag der ersten Eintragung: 22.11.1982 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 5/15 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Friedrichstr. 11, 72070 Tübingen | a) 25.06.2010 Raisch | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 13.08.2010 (2 IN 283/09, 2 IN 454/09 und 2 IN 303/09) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 23.08.2010 Grau | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 09.09.2010 (2 IN 283/09, 2 IN 454/09 und 2 IN 303/09) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind sowie dessen Bestellung, aufgehoben. | a) 05.10.2010 Grau |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.