Handelsregister · HRB 380735

Chronologischer Auszug

Frisuren-Studio-Riedel Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Frisuren-Studio-Riedel Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

b)
Tübingen

c)
Alle Geschäfte des Friseurgewerbes und
der Betrieb von allen Einrichtungen dieses
Gewerbes. Die Gesellschaft ist berechtigt,
sich an gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen zu beteiligen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Riedel, Josef, Friseurmeister, Pfullingen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.07.1982
a)
23.01.2007
Avdulli

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
23.01.2007.
Tag der ersten
Eintragung: 22.11.1982
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 5/15
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Friedrichstr. 11, 72070 Tübingen
a)
25.06.2010
Raisch
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 13.08.2010
(2 IN 283/09, 2 IN 454/09 und 2 IN 303/09) wurde ein
vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
23.08.2010
Grau
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 09.09.2010
(2 IN 283/09, 2 IN 454/09 und 2 IN 303/09) wurde die
Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind sowie dessen
Bestellung, aufgehoben.
a)
05.10.2010
Grau

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.