Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf (11 IN 23/25) vom 24.03.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf (11 IN 23/25) vom 26.06.2025 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.