Handelsregister · VR 2037
Chronologischer Auszug
Friesen-Hausverein e.V · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Friesen-Hausverein e.V b) Braunschweig | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer , dem Kassenführer. Die Vereinigung mehrerer Ämter in einer Person ist zulässig. b) 1. Vorsitzender und Schriftwart: Heuer, Klaus, Dipl.-Kaufmann, Braunschweig | a) eingetragener Verein Satzung vom 27.05.1955 zuletzt geändert am 09.12.2000 | a) 31.10.2005 Daberkow b) Änderungsbeschluss Blatt 110, 111 der Akten Tag der ersten Eintragung: 27.06.1955 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.10.2005. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender und Schriftwart: Heuer, Klaus, Dipl.-Kaufmann, Braunschweig Bestellt als 1. Vorsitzender: Holländer, Fritz, Celle, *XX.XX.XXXX | a) 14.03.2008 Bergemann | ||
| 3 | a) Der 1. Vorsitzende vertritt allein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2010 hat die Neufassung der gesamten Satzung insbesondere in §§ 2 (Zweck), 4 (Verlust der Mitgliedschaft), 7 (Vorstand), 8 (Mitgliederversammlung) und 10 (Auflösung) beschlossen. | a) 17.12.2010 Bergemann b) Beschluss Blatt 142 der Akten Satzung Blatt 145 der Akten | |
| 4 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Holländer, Fritz, Celle, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Löbbecke, Carsten, Wolfenbüttel, *XX.XX.XXXX | a) 06.02.2013 Bergemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.