Handelsregister · HRA 4411
Chronologischer Auszug
Friedrich Wilhelm Garthe, Stahlhandel · Amtsgericht Hagen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Friedrich Wilhelm Garthe, Stahlhandel b) Gevelsberg | b) Inhaber: Grarthe, Friedrich Wilhelm, Kaufmann, Gevelsberg | a) Einzelkaufmann | a) 06.04.2004 Bruhn b) Tag der ersten Eintragung: 27.02.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Schwelm HRA 1090) getreten. Freigegeben am 06.04.2004. | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mühlhausen (8 IN 596/04) vom 05.11.2004 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 16.06.2005 Klippert | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mühlhausen (8 IN 596/04) vom 07.07.2005 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. | a) 01.02.2006 Lange | |||
| 4 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Haßlinghauser Straße 189, 58285 Gevelsberg | a) 26.02.2010 Reimann | |||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mühlhausen (Az. 8 IN 596/04) vom 29.10.2009 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. | a) 01.09.2011 Fritzsche |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.