Handelsregister · HRB 4075

Chronologischer Auszug

Friedrich Hallenbau GmbH · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Friedrich Hallenbau GmbH

b)
Mainz

c)
Der Bau schlüsselfertiger Industriehallen
und von Gebäuden aller Art durch Dritte. Die
Gesellschaft tätigt keine Geschäfte i.S. des
§ 34 c GewO.
26.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Hanke, Markus Wilhelm, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.06.1989 zuletzt geändert am
19.02.2001
a)
25.10.2005
Gebel

b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.07.1989
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
25.10.2005.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 39-41 Sonderband
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Am Sägewerk 5b, 55124 Mainz
a)
17.06.2010
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.