Handelsregister · HRB 8842 früher Amtsgericht Witten
Chronologischer Auszug
Friedhofs- und Grabpflegedienst Lagemann GmbH · Amtsgericht Bochum
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Friedhofs- und Grabpflegedienst Lagemann GmbH b) Witten c) Die Übernahme und Ausführung von Grabbepflanzungen, Grabpflegen, Grabneuanlagen sowie alle damit verbundenen und verwandten Tätigkeiten auf den Friedhöfen. Eingeschlossen ist der Handel mit sämtlichen Gegenständen, die in einem Zusammenhang mit den Friedhofsarbeiten stehen. Gleichzeitig ist die Firma berechtigt, Serviceleistungen wie z.B. Verwaltungsleistungen zu erbringen. | 50.000,00 DEM | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Lagemann, Friedrich-Wilhelm, Gärtnermeister und Floristmeister, Witten | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.01.1986 mit Änderung vom 23.12.1993. | a) 12.07.2004 Klepsch b) Tag der ersten Eintragung: 04.04.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 651 Amtsgericht Witten getreten. Freigegeben am 12.07.2004. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Siepenstr. 25, 58452 Witten | a) 03.08.2010 Kuhn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.