Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Kassenwart, der Protokollführer und der Pastor. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften von vier vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter immer der Kassenwart.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Seokshin Lee
Eislingen
Vorstand
Kyoung Sub Choi
Sindelfingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.07.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 9 (Stimmrecht/Beschlussfähigkeit), § 13 (Satzungsänderung) und in § 14 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 7 (Gemeindeorgane), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Gemeindeleitung), 10 (Stimmrecht/Beschlussfähigkeit),11 (Vorstand), 12 (Haushalt), 13 (Kassenprüfer), 14 (Satzungsänderung), 15 (Auflösung) und 16 (Liquidatoren) beschlossen.