Handelsregister · VR 3194
Historischer Auszug
Freundeskreis Tender Mosel e.V. · Amtsgericht Koblenz
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Koblenz
Hunderter
|
Zehner
13579
Tausender
Zehner
|
Tausender
|
Hunderter
24680
Vereinsregister
|
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liauidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
4
und
Unterschrift
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
b)
Bemerkungen
5
4
1
ia)
Freundeskreis
Tender
M
4..Vorsitzender:;:
M
Die
Satzung
wurde
am
01.
Juni
1991
errichtet.
a)
23.
Sept.1991
Mosel
e.V.
:
Herbert
Hilken,
Rechtsanwalt,
Cochem
:
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende
und
I
:i
der
Stellvertreter.
Jeder
von
ihnen
ist
alleinvertretungs-
ko;
;b)
5590
Cochem
:
stellvertretender
Vorsitzender:
:
berechtigt.
|
In
|
:
Dieter
Schulte,
Fregattenkapitän
.
Meckenheim-Merl
’
‚
Justizan
estellte
;b)
Satzung
Bl.
2
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
1806%1994
wurde
die
a)
16»Sept»1994
Satzung
in
den
$$
2,
7
Abs«
1
nach
näherer
Maßgabe
des
eingereichten
;
Protokolls
nebst
Satzung
geändert
bzwe
neu
gefaßt»
Ko
(sJ
Justizan
stellte
:b)
Beschl»
:
Blw
22
ffrdrAr
3
M
M
neu
gewählt
wurde:
a)
04.Sept.1995
:
1.
Vorsitzender:
|
;
Albert
Knevels,
Cochem
zur
Fu
|
Justizangestellte
RS
99
(fr.
RS
121)
Karteiblatt
VR
—
gen.
4.
1967
Formularverlag
Emil
Sommer,
Grünstadt
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Koblenz
Vereinsregister
Rückseite
von
Blatt
Bu
uR
3194
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liouidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
i
.
gung
des
Vereins
q
und
Unterschrift
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
b)
B
k
emerkungen
4
5
Fortsetzung
auf
dem
..........
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.