Handelsregister · VR 390711
Chronologischer Auszug
Freundeskreis Lahrer Stadtpark e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freundeskreis Lahrer Stadtpark e.V. b) Lahr | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Erster Vorsitzender: Hentschel, Achim, Kaufmann, Lahr Stellvertretende Vorsitzende: von der Linde, Ulrike, Lahr Stellvertretender Vorsitzender: Teufel, Reinhard, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 17.05.1988 mit Änderung vom 13.03.1990. | a) 21.01.2015 Probst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.01.2015. Tag der ersten Eintragung: 24.06.1988 Satzung: AS. 9 ff. |
| 2 | b) Bestellt als Vorsitzender: Teufel, Reinhard, Lahr, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Erster Vorsitzender: Hentschel, Achim, Kaufmann, Lahr Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende: von der Linde, Ulrike, Lahr | a) 15.09.2015 Elger | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 09.09.2016 Elger b) Neufassung der Satzung: AS. 187 ff. | ||
| 4 | b) Bestellt als Stellvertretende Vorsitzende: Frey, Angela, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) 27.05.2019 Elger | ||
| 5 | b) Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende: Frey, Angela, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) 23.09.2019 Elger | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Teufel, Reinhard, Lahr, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Sottru, Richard Michael, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) 31.05.2023 Hürttlen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.