Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke ( und grundstücksgleiche Rechte ), sowie zur Aufnahme eines Kredits von über 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Walther Gunther Maire
Immenstadt
Vorstand
Franz Braun
Immenstadt-Bühl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 06.08.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden §§ 2 (Zweck des Vereins), 4 (Vereinsmitglieder), 6 ( Ausschluss von Mitgliedern), 10 (Vorstand), 13 (Form zur Berufung), 15 (Wahlen und Beschlussfassung) und 17 (Auflösung des Vereins); neu hinzugefügt wurde § 18 (Wegfall der Steuerbegünstigung).
Freitext
Anmeldung Bl. 1/2 SB Satzung Bl. 4/13 SB
Bl. 14/35 SB;
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