Handelsregister · VR 1004

Registerinformationen

Freundeskreis "Gohliser Schlösschen" e.V. · Amtsgericht Leipzig

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freundeskreis "Gohliser Schlösschen" e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Gohliser Schlösschen in Leipzig

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1004
Gericht
Amtsgericht Leipzig
Letzte Eintragung
29.05.2024
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Max Uhlmann

Leipzig

Liquidator(in)

Edda Renate Rieske

Leipzig

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 26.02.1991 zuletzt geändert am 28.09.1991
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2008 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck und Aufgaben) und 15.1. (Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2013 hat die Änderung des § 15.1. (Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 26.07.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 49-54
  • Beschluss Bl. 115-121
  • Beschluss Bl. 132-134
  • Beschluss Bl. 141-145
  • Beschluss Bl. 150-153 SB
  • Beschluss Bl. 156-158 SB
  • Beschluss Bl. 167-170 SB
  • Beschluss Bl. 171-174 SB
  • Beschluss Bl. 179-181 SB
  • Beschlüsse Bl. 184-188, 189-190 SB
  • Beschlüsse Bl. 194-195, 202-203, 204 SB
  • Neue Satzung Bl. 196-199 SB
  • Beschluss Bl. 208-209 SB

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Name des Vereins ist in seiner Schreibweise geändert.
  • Die Sitzbezeichnung ist präzisiert: Gohliser Schlösschen in Leipzig.

Insolvenz

  • Der Verein ist aufgelöst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.