Handelsregister · VR 2456

Registerinformationen

Freundeskreis Gail´scher Park e.V. · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freundeskreis Gail´scher Park e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Biebertal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2456
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
12.08.2022
Abrufstand
26.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thomas Prochazka

Biebertal

Vorstand

Roland Keller

Biebertal

Vorstand

Susanne Weber

Biebertal

Vorstand

Markus Langhans

Biebertal

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
  • Tag der ersten Eintragung: 04.10.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Bl. 17 ff. Sdbd.
  • Anmeldung Blatt 23 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 38 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 53 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 63 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 69 ff. Sonderband
  • Satzung Blatt 82 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 83 ff. Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 24.08.2000 zuletzt geändert am 30.01.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2005 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Die Mitgliederversammlung), 9 (Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes), 11 (Kassen- und Rechnungswesen) und 14 (Datenschutzerklärung; neu eingefügt; der bisherige § 14 wird zu § 15) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.