Handelsregister · VR 31056

Chronologischer Auszug

Freundeskreis Fußball Dieburg e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freundeskreis Fußball Dieburg e.V.

b)
Groß-Umstadt-Richen
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Schatzmeister:
Willmann, Sven, Münster, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Hofmann, Thomas, Groß-Zimmern, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.06.2002
a)
08.08.2006
Weiß

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.12.2002
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Hofmann, Thomas, Groß-Zimmern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Schild, Torsten, Schaafheim, *XX.XX.XXXX
a)
19.06.2008
Pullmann

b)
Fall 2
3b)
Sitz verlegt, nun:
Schaafheim-Mosbach
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Schaafheim-Mosbach und 5 (Ende der
Mitgliedschaft), 10 (Beschlussfähigkeit), 14 (Vertretungsberechtigung), 15 (Einberufung und
Beschlussfassung), 17 (Abteilungen des Vorstandes), 25 ( (Datenschutz,
Persönlichkeitsrecht) sowie 27 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
16.07.2010
Dissinger

b)
Fall 4

Beschluss Satzungsänderung
Blatt 14 - 18, 23 - 25
Sonderband
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 26
(Auflösung) beschlossen.
a)
05.04.2013
Fenner

b)
Fall 5

Anmeldung Blatt 34 Sonderband
Beschluss Blatt 44 Sonderband
Satzung Blatt 39 - 42
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.