Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Beide sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt. Bei einer Mittelverwendung, die im Einzelfall 500 EUR übersteigt, ist ein Beschluss mit 2/3-Mehrheit des Vorstandes erforderlich. Bei der Einladung zur Vorstandssitzung muß die Tagesordnung nicht mitgeteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gabriele Faiß
Starzach-Wachendorf
Vorstand
Alexandra Elsässer
Starzach-Börstingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.07.1998 zuletzt geändert am 16.06.2010
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 14.12.1998
Satzung: Sonderband Blatt 30/33
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