Handelsregister · VR 231405

Chronologischer Auszug

Freundeskreis der katholischen Jugend St. Nikolaus Weiher e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freundeskreis der katholischen Jugend St. Nikolaus Weiher e.V.

b)
Ubstadt-Weiher
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Beide
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Ausgaben über 300,00 Euro bedürfen der Zustimmung
durch die Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzende:
Heger, Ramona, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Barth, Michael, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 26.01.2011 mit Änderung vom 15.03.2011.
a)
24.07.2014
Trost

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
24.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
22.06.2011
2b)
Vertretungsbefugnis geändert bei, nun
Vorsitzender:
Barth, Michael, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzende:
Heger, Ramona, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Holzer, Alexander, Weingarten Baden, *XX.XX.XXXX
a)
20.03.2015
Trunner

b)
Satzung Vorband Bruchsal Bl
33-39
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt. Ausgaben über 300,00 Euro
bedürfen der Zustimmung durch die
Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Vorstand) beschlossen.
a)
03.03.2016
Hartmann

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 10-13

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.