Handelsregister · VR 1750

Chronologischer Auszug

Freundeskreis der Johanneskantorei Darmstadt e. V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freundeskreis der Johanneskantorei Darmstadt e. V.

b)
Darmstadt
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schriftführer, dem Kassenverwalter und bis zu vier
weiteren gewählten Mitgliedern. Der Kantor der
Johannesgemeinde und der Leiter der Johanneskantorei
sind geborene Mitglieder des Vorstandes.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sind.

b)
stellvertretender Vorsitzender:
Hanßum, Wolfram, Apotheker, Darmstadt
Schriftführer:
Rettig, Klaus, Akademischer Direktor, Pfungstadt-
Eschollbrücken
Vorstandsmitglied:
Süß, Ute, Kantorin der Johannesgemeinde und Leiterin
der Johanneskantorei, Darmstadt
Vorstandsmitglied:
Prof. Thomsing, Martin, Dipl.Ing., Darmstadt-Eberstadt
Vorsitzender:
Dr. Süß, Lothar, Prähistoriker, Darmstadt
Kassenverwalterin:
Treutel, Anni, Hausfrau, Darmstadt
Vorstandsmitglied:
Gottschämmer, Günter, Pfarrer, Darmstadt
Vorstandsmitglied:
Erler, Heide, Hausfrau, Darmstadt
Vorstandsmitglied:
Krug von Nidda, Hans-Albrecht, Diplomphysiker,
Darmstadt
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 06.05.1983 zuletzt geändert am 07.07.1984
a)
25.04.2006
Blochberger

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.06.1983
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Blatt 21 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.