Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Beschlussfassung des Vorstandes obliegt dem auf mindestens fünf Personen erweiterten Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 22.05.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung vom 28.02.1980 zuletzt geändert am 19.09.2001
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck) und 9 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Mitgliedschaft) sowie 5 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.