Handelsregister · VR 40361
Chronologischer Auszug
Freundeskreis der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freundeskreis der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik b) Mainz | a) Vorstand sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist einzeln vertretungsberechtigt.Die Einzelvertretungsberechtigung gilt jedoch nicht zur Tätigung von Grundstücksgeschäften und Rechtsgeschäften, die eine Verpflichtung des Vereins in Höhe von mehr als 300,-- Euro begründen. Bei diesen Geschäften vertreten der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er: a) Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt, b) Zum Abschluss eines sonstigen Rechtsgeschäfts mit Dritten, welches den Verein in Höhe von mehr als 300,-- Euro verpflichtet, nur befugt ist, wenn ein entsprechender Beschluss des erweiterten Vorstands ihn dazu ermächtigt. In diesem Falle liegt die Obergrenze der Vereinsverpflichtung bei 1.500,-- Euro. c) Eine über den Betrag von 1.500,-- Euro hinausgehende Vereinsverpflichtung bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) 1. Vorsitzender: Eisenreich, Manfred, Saulheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Tullius, Rüdiger, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 29.01.2008/13.02.2008/15.05.2008. | a) 06.08.2008 Zimmer b) Satzung Bl. 59-71 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.