Handelsregister · VR 30395

Registerinformationen

Freundeskreis der Albert-Einstein-Schule, Verein für Schüler und ehemalige Schüler, sowie Eltern, Freunde u. Förderer der Schule e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freundeskreis der Albert-Einstein-Schule, Verein für Schüler und ehemalige Schüler, sowie Eltern, Freunde u. Förderer der Schule e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Groß-Bieberau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30395
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
26.07.2024
Abrufstand
05.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Karl Schmidt

Reichelsheim-Ober-Kainsbach

Vorstand

Melinda Gal-Szasz

Groß-Bieberau

Vorstand

Sandra Kunz

Groß-Bieberau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
  • Tag der ersten Eintragung: 26.05.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Blatt 104
  • Anmeldung Blatt 147
  • Beschluss Blatt 148-153
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 186
  • Anmeldung Blatt 202, Protokoll/Beschluss Bl. 204 - 205, 208 - 209
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 216, 229

Satzung

  • Satzung vom 13.03.1967 zuletzt geändert am 01.06.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Aufgaben und Ziele des Vereins), 7 (Mitgliederversammlung) und 9 (Satzungsänderungen) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Aufgaben und Ziele), 5 (Beiträge) und 8 (Vorstand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.