Freundes- und Förderverein der Theodor-Heuss-Grundschule Ingelheim e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ingelheim
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 20985
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
26.03.2025
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martina Groll
Ingelheim
Vorstand
Hans-Peter Stobbe
Ingelheim am Rhein
Vorstand
Sebastian Joachim Borrmann
Ingelheim am Rhein
Vorstand
Franziska Charlotte Pfoh
Ingelheim am Rhein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.11.1994 zuletzt geändert am 30.05.2000
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2010 hat die Änderung und Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2010 hat die erneute Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 6 (Der Vorstand) und § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.06.1995 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Bingen am Rhein VR 985 getreten. Freigegeben am 17.07.2006.
Eintragungs- unterlagen Blatt 186-194 der Akten
Bl. 202 - 207 d.A.
Bl. 212 ff
Bl. 230 ff
Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassenwart.
Bl. 270 ff
Bl. 302 ff
Bl. 316 ff
Bl. 328 ff
Satzung: Bl. 362 ff
Bl. 367 ff
Bl. 381 ff
Bl. 407 ff
Bl. 422 ff. d. Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.