Handelsregister · VR 40492

Chronologischer Auszug

Freundes- und Förderkreis der Sportfreunde Hochwald Thalfang e.V. · Amtsgericht Wittlich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freundes- und Förderkreis der Sportfreunde Hochwald Thalfang
e.V.

b)
Thalfang
a)
Der erste Vorsitzende und der Stellvertretende
Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt, mit der
Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. Der Kassierer vertritt gemeinsam mit
dem ersten Vorsitzenden oder stellvertretenden
Vorsitzenden.
Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist
erforderlich für: Erwerb, Verkauf, Belastung und alle
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte. Einzelne Rechtsgeschäfte,
die in den folgenden zwölf Monaten voraussichtlich
Mittel von mehr als 20.000 EUR (zwanzigtausend Euro)
in Anspruch nehmen. Inanspruchnahme von Darlehn,
deren Laufzeit 6 Monate überschreitet.

b)
Erster Vorsitzender:
Ströher, Harald, Thalfang, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Philippi, Peter, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Wiegmann, Uwe, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 25.09.2009.
a)
30.11.2009
Heck

b)
Satzung Blatt 5ff d.A. der Akten
2a)
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der Kassenwart
kann den Verein nur zusammen mit einem Vorsitzenden
vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen
des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist
erforderlich für: Erwerb, Verkauf, Belastung und alle
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte. Einzelne Rechtsgeschäfte,
die in den folgenden zwölf Monaten voraussichtlich
Mittel von mehr als 20.000 EUR (zwanzigtausend Euro)
in Anspruch nehmen. Inanspruchnahme von Darlehen,
deren Laufzeit 6 Monate überschreitet.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 2
und 3 (Vorstand) beschlossen.
a)
07.01.2011
Fritzen

b)
Satzung Blatt 30-33 der Akten
3a)
Der Verein wird durch die Liquidatoren vertreten.
b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Philippi, Peter, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Erster Vorsitzender, nunmehr
Liquidator:
Ströher, Harald, Thalfang, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Kassierer, nunmehr
Liquidator:
Wiegmann, Uwe, Thalfang, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
01.03.2021
Eiserloh

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.