Handelsregister · VR 30231 früher Amtsgericht Medebach

Registerinformationen

Freunde und Förderer der Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort Medebach e. V. · Amtsgericht Arnsberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freunde und Förderer der Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort Medebach e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Medebach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30231 früher Amtsgericht Medebach
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Letzte Eintragung
18.12.2024
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Elke Kappen

Winterberg

Vorstand

Rebecca Komischke

Medebach

Vorstand

Marion Bonacker

Medebach

Vorstand

Elke Pöllmann

Hallenberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 28.01.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 13 (Auflösung des Vereins), § 14 (Sonstiges) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 12 (Beschlussfassng Mitgliederversammlung), § 13 (Auflösung des Vereins) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.06.1997 Tag der letzten Eintragung: 01.03.2009 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 231 Amtsgericht Medebach getreten. Freigegeben am 07.04.2009.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.