Handelsregister · VR 5654 früher Amtsgericht Olpe

Chronologischer Auszug

Freunde und Förderer der Realschule Wenden e. V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freunde und Förderer der Realschule Wenden e. V.

b)
Wenden
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und sein Stellvertreter.
Sie vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Vorstand:
Quast, Liborius, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Erler, Heidi, Wenden-Ottfingen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 02.03.1999 zuletzt geändert am 03.04.2000
a)
15.01.2010
Kecker

b)
Satzung Bl. 5 ff. d.A.
Neufassung der Satzung Bl. 95
ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung:
23.06.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 654
Amtsgericht Olpe getreten.
Freigegeben am 15.01.2010.
2a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzenden,
der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der
Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam den Verein.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Quast, Liborius, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Erler, Heidi, Wenden-Ottfingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Adam, Angelika, Wenden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bröcher, Martina, geb. Leffeck, Wenden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Stock, Günter, Wenden-Ottfingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 6
(Vorstand), § 8 Abs. 1( Wahl des Vorstands) und § 9 Abs. 3 und Abs. 7
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 1
und Abs. 2 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung
beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 3
(Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
20.04.2011
Wickel

b)
Beschluss vom 04.06.2008 Bl.
127-129,
Beschluss vom 29.04.2009 Bl.
130-132,
Beschluss vom 02.12.2010
Bl.149-151,
neue Satzung Bl 154 ff.d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.