Handelsregister · VR 5654 früher Amtsgericht Olpe
Chronologischer Auszug
Freunde und Förderer der Realschule Wenden e. V. · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freunde und Förderer der Realschule Wenden e. V. b) Wenden | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorstand: Quast, Liborius, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX Vorstand: Erler, Heidi, Wenden-Ottfingen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 02.03.1999 zuletzt geändert am 03.04.2000 | a) 15.01.2010 Kecker b) Satzung Bl. 5 ff. d.A. Neufassung der Satzung Bl. 95 ff. d.A. Tag der ersten Eintragung: 23.06.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 654 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 15.01.2010. |
| 2 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzenden, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein. b) Nicht mehr Vorstand: Quast, Liborius, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Erler, Heidi, Wenden-Ottfingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Adam, Angelika, Wenden, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bröcher, Martina, geb. Leffeck, Wenden, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Stock, Günter, Wenden-Ottfingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 6 (Vorstand), § 8 Abs. 1( Wahl des Vorstands) und § 9 Abs. 3 und Abs. 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 1 und Abs. 2 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 3 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 20.04.2011 Wickel b) Beschluss vom 04.06.2008 Bl. 127-129, Beschluss vom 29.04.2009 Bl. 130-132, Beschluss vom 02.12.2010 Bl.149-151, neue Satzung Bl 154 ff.d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.