Handelsregister · VR 351144

Chronologischer Auszug

Freunde und Förderer der Musikschule Schmalkalden e. V. · Amtsgericht Meiningen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freunde und Förderer der Musikschule Schmalkalden e. V.

b)
Schmalkalden
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsregelung des Vorstandes ist mit Wirkung
gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass bei
Ausgaben, die den Betrag von 1.000,- EUR übersteigen,
die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich
ist.

b)
1. Vorsitzender:
Liebaug, Eckardt, Schmalkalden, *XX.XX.XXXX

2. Vorsitzender:
Eff, Peter, Schmalkalden, *XX.XX.XXXX

Schatzmeisterin:
Lehmann, Christiane, geb. Siebert, Fambach,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 06.03.1996 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
01.11.2007.
a)
16.12.2014
Hofmann

b)
Tag der ersten Eintragung: .
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Schatzmeisterin:
Lehmann, Christiane, geb. Siebert, Fambach,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Schatzmeisterin:
Möller, Sandy, Schwallungen, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2015
Riemer
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2015 mit Nachtrag vom 08.03.2017 hat die
Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr); 2 (Zweck des Vereins); 3 (Mitgliedschaft);
4 (Verlust der Mitgliedschaft); 7 (Der Vorstand); 8 (Erweiterter Vorstand); 9
(Mitgliederversammlung); 10 (Auflösung des Vereins) und 11 (Verfahrensfragen) der
Satzung beschlossen.
a)
07.07.2017
Hofmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.