Freunde und Förderer der Hochschule Stralsund e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stralsund
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 291
Gericht
Amtsgericht Stralsund
Letzte Eintragung
23.06.2025
Abrufstand
02.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorsitzende zusammen mit einem stellvertretenden Vorsitzenden oder ein stellvertretender Vorsitzender zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Seyfert
Prohn
Vorstand
Dietmar Eifler
Steinhagen
Vorstand
Sven Olsen
Rostock
Vorstand
Jens Ladisch
Anklam
Vorstand
Ralph Sonntag
Stralsund
Vorstand
Daniela Freier
Stralsund
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.11.1992 mit Änderung vom 29.05.1996
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2013 hat die Neufassung der Satzung und damit insbesondere die Änderung des Namens und der allgemeinen Vertretungsregelung des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins sowie die Anpassung der Satzung an die Namensänderung der Fachhochschule in Hochschule Stralsund in den § 2 (Zweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 7 (Beirat) und § 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (erweiterter Vorstand) und § 6 (Rechte und Pflichten des geschäftsführenden Vorstandes) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.12.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.03.2008.
Beschluss Blatt 96 des Sonderbandes
Beschluss Blatt 112 des Sonderbandes
Beschluss Blatt 128 des Sonderbandes
Satzung Blatt 137 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.