Handelsregister · VR 50482 früher Amtsgericht Eschweiler

Chronologischer Auszug

FREUNDE UND FÖRDERER DER GEMEINSCHAFTSHAUPTSCHULE ESCHWEILER - DÜRWISS · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FREUNDE UND FÖRDERER DER
GEMEINSCHAFTSHAUPTSCHULE ESCHWEILER - DÜRWISS

b)
Eschweiler - Dürwiß
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und
der stellvertretende Schatzmeister.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
vertreten allein. Der Schatzmeister und der
stellvertretende Schatzmeister vertreten jeweils in
Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden oder dem
stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende
können in Gemeinschaft mit dem Schatzmeister oder
dem stellvertretenden Schatzmeister ohne Beschluss
des Gesamtvorstandes vertreten in einer
Größenordnung von 500,-- DM pro Rechnungsjahr, im
Einzelfall jedoch nicht in einer Größenordnung von mehr
als 200,-- DM.

b)
Vorsitzender:
Stoffels, Gerhard, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Beyer, Gisela, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Mohr, Frank, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Schatzmeister:
Lisiewicz, Hartmut, Lehrer, Eschweiler
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 13.04.1988 zuletzt geändert am 27.01.2000
a)
05.06.2009
Gansera

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.11.1988
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 482
Amtsgericht Eschweiler getreten.
Freigegeben am 05.06.2009.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.