Handelsregister · VR 768

Chronologischer Auszug

Freunde und Förderer der Feuerwehr in der Gemeinde Otzweiler · Amtsgericht Bad Kreuznach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freunde und Förderer der Feuerwehr in der Gemeinde Otzweiler

b)
Otzweiler
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.
Vorsitzende.

b)
1. Vorsitzender:
Lembach, Edmund, Strassenbauarbeiter, Otzweiler
2. Vorsitzender:
Reidenbach, Johann, Kraftfahrer, Otzweiler
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.11.1974
a)
05.04.2006
Hau

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.01.1975
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.04.2006.
2b)
1. Vorsitzender:
Neu, Markus, Otzweiler, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Preßnick, Corinna, Limbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lembach, Edmund, Strassenbauarbeiter, Otzweiler
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Reidenbach, Johann, Kraftfahrer, Otzweiler
a)
31.05.2006
Bittner
3a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorsitzenden und den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten. Rechtsgeschäfte über 250,- Euro
bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

b)
Vorsitzender:
Neu, Markus, Otzweiler, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.

Stellvertretende Vorsitzende:
Preßnick, Corinna, Limbach, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.08.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
05.09.2006
Bittner

b)
Satzung Blatt 39-43 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.