Handelsregister · VR 2380

Registerinformationen

Freunde und Förderer der Carl-Severing-Schulen Bielefeld · Amtsgericht Bielefeld

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freunde und Förderer der Carl-Severing-Schulen Bielefeld
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bielefeld

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2380
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Letzte Eintragung
10.02.2022
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Frank Stukemeier

Bielefeld

Vorstand

Ingmar Schubert

Bielefeld

Vorstand

Matthias Paszehr

Spenge

Vorstand

Tobias Volkmann

Bielefeld

Vorstand

Ümit Aslan

Bielefeld

Vorstand

Christoph Venghaus

Bielefeld

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 25.04.1986.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 5 (Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand), § 10 (Auflösung des Vereins), sowie in § 11 (Satzungsänderungen) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 02.07.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.06.2004.
  • Beschluss und neue Satzung Blatt 91-96 d.A.
  • Beschluss Blatt 134-135,146-151 d.A., Beschluss Blatt 136-137,159-164 d.A. Satzung Blatt 138-140 d.A.
  • Beschluss Bl. 203-212 d.A. Satzung Bl. 192- 197 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.