Handelsregister · VR 24489
Chronologischer Auszug
Freunde Don Boscos Berlin e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freunde Don Boscos Berlin e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Beisitzer, dem Kassenführer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Erster Vorsitzender: 1. Bauer, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin Zweiter Vorsitzender: 2. Meier, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin Beisitzer: 3. Prof. Dr. Lahrmann, Karl Heinz, *XX.XX.XXXX, Wildenbruch Kassenführer: 4. Wilk, Helmut, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 5. Gohlke, Anna, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 03.11.2004. Mit Änderung vom: 18.03.2005 | a) 05.10.2006 Waligorski b) Satzung Bl. 6-9 Beschluss Bl. 16-18 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Liquidator allein solange er alleiniger Liquidator ist. b) Liquidator: 6. Philippi, Hans, *XX.XX.XXXX, Berlin Nicht mehr Erster Vorsitzender: 1. Bauer, Klaus Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: 2. Meier, Axel Nicht mehr Beisitzer: 3. Prof. Dr. Lahrmann, Karl Heinz Nicht mehr Kassenführer: 4. Wilk, Helmut Nicht mehr Schriftführer: 5. Gohlke, Anna | b) Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.12.2023 aufgelöst. | a) 19.06.2024 Duzinski b) Beschluss Bl. 30-32, 47 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.