Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR ist die schriftliche Zustimmung des Gesamtvorstandes, bestehend aus dem vertretungsberechtigten Vorstand sowie dem Kassier, Schriftführer und d. Vors. der Vereinsjugendleitung, erforderlich. Kreditaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfram Graeber
Münnerstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.10.2003
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.12.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5-15 SB;
Protokoll Bl. 21 f. SB;
Protokoll Bl. 26 f. SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.