Freunde des Nikolaus-von-Weis-Gymnasiums Speyer e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Speyer
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 50616
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
03.04.2023
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird gerichtlich, und außergerichtlich durch den 1. und den 2. Vorsitzenden - jeweils allein - vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Hellige
Schifferstadt
Vorstand
Christine Becht
Waldsee
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 12.03.1977 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.10.1993 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2005 hat die Änderung der Satzung insgesamt neu gefaßt.
Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Weiterhin wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand), § 8 (Beirat) und § 9 (Verwendung der Vereinsmittel) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2019 hat die Änderung der Satzung in der Präambel, in § 2 Abs. 1 u. 2 (Aufgaben und Zweck des Vereins), § 6 Abs. 5 (Mitgliederversammlung), § 8 Abs. 8 u. 9 (Beirat), § 9 Abs. 1 (Verwendung der Vereinsmittel) und § 11 Abs. 1 (Auflösung - Verlust der Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.10.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 616 SP getreten. Freigegeben am 01.03.2006.
Eintr. Vfg. Bl.100 Satzung Bl. 95-99
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der 1.Vorsitzende und der 2. Vorsitzende entspricht nun dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.