Freunde des Nellie Nashorn - Verein zur allgemeinen Förderung der Soziokultur e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lörrach
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 701205
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
12.08.2025
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand hat zu folgenden Geschäften die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen: - Abschluss oder Änderung von Arbeitsverhältnissen oder sonstigen Dienstverhältnissen, sofern damit Zahlungsverpflichtungen des Vereins von mehr als 25.00,00 EUR jährlich verbunden sind; - die Gewährung, Aufnahme oder Kündigung von Darlehen; - Erteilung von Bürgschaften oder Sicherheiten; - Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten); - Abschluss von Rechtsgeschäften, bei denen der Verein über mehr als ein Jahr gebunden ist, sofern der Wert einen Betrag von 15.000,00 EUR im Jahr überschreitet; - der Abschluss von sonstigen Verträgen, soweit der Wert 25.00,00 EUR im Einzelfall, bzw. bei Dauerschuldverhältnissen (Mietverträge, Leasingverträge, Dienstverträge, etc.) 25.000,00 EUR im jahr überschreitet. Der Vorstand kann als besonderer Vertreter i.S.d. § 30 BGB einen Geschäftsführer berufen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Philipp Bachmann
Lörrach
Vorstand
Stephan Hundertmark
Lörrach
Vorstand
Christoph Alois Rögels
Lörrach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.04.2015.
Der Vorstand hat am 24.11.2015 die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) und 11 (Eintragung in das Vereinsregister, Übergangsbestimmung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung: AS 51 ff
Änderungsbeschluss: AS. 91 ff. und 117 f. Satzung: AS. 83 ff.
Satzung: S. 285 ff.
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