Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zur alleinigen Vertretung berechtigt sind: 1. der Vorsitzende bei Anmeldungen zum Vereinsregister 2. der Schatzmeister bei Rechtsgeschäften und Zahlungsverkehr bis 1.000 EUR und der Eröffnung eines Kontos bei einem Kreditinstitut mit Online-Banking-Zugang.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Elisa Rosi
Berlin
274
Diana Theil
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.