Handelsregister · VR 7262
Chronologischer Auszug
Freunde des Klosters Schäftlarn, eingetragener Verein · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freunde des Klosters Schäftlarn, eingetragener Verein b) München | a) Die Vorstandsmitglieder sind je einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand bedarf zu nachfolgenden Rechtsgeschäften der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kuratoriums. 1. Verfügungsgeschäfte, die Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte betreffen, oder Verpflichtungsgeschäfte zu solchen Verfügungsgeschäften, 2. Rechtsgeschäfte, die den Verein über eine Wertgrenze bei einmaligen Aufwendungen von mehr als 10.000.-DM oder bei wiederkehrenden Leistungen von jährlich mehr als 10.000.-DM verpflichten, 3.. Aufnahme von Darlehen, 4. Abschluß von Bürgschaftsverträgen und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld zum Gegenstand haben. b) 1. Vorsitzender: Selk, Peter, Richter am Landgericht, Taufkirchen 2. Vorsitzender: Graßinger, Ernst, Rechtsanwalt, München | a) Eingetragener Verein Satzung vom 05.12.1969 zuletzt geändert am 10.10.1999 | a) 11.01.2002 Meyer b) Tag der ersten Eintragung: 06.11.1970. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 14 So. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand bedarf zu nachfolgenden Rechtsgeschäften der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kuratoriums. 1. Verfügungsgeschäfte, die Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte betreffen, oder Verpflichtungsgeschäfte zu solchen Verfügungsgeschäften, 2. Rechtsgeschäfte, die den Verein über eine Wertgrenze bei einmaligen Aufwendungen von mehr als 50.000,-- EURO oder bei wiederkehrenden Leistungen von jährlich mehr als 50.000,-- EURO verpflichten, 3. Aufnahme von Darlehen, 4. Abschluß von Bürgschaftsverträgen und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld zum Gegenstand haben. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2010 hat die Änderung der §§ 3 (Steuerliche Gemeinnützigkeit; Zweckvermögen), 9 (Vorstand) und 11 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 16.12.2010 Meier b) Protokoll Bl. 29 SB | |
| 3 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Graßinger, Ernst, Rechtsanwalt, München Personendaten von Amts wegen angepasst: Vorstand: Selk, Peter, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Dr. Karpf, Tamara, München, *XX.XX.XXXX | a) 23.11.2017 Sammer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.