Handelsregister · VR 7262

Chronologischer Auszug

Freunde des Klosters Schäftlarn, eingetragener Verein · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freunde des Klosters Schäftlarn, eingetragener Verein

b)
München
a)
Die Vorstandsmitglieder sind je
einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand bedarf zu nachfolgenden
Rechtsgeschäften der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Kuratoriums.
1. Verfügungsgeschäfte, die Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte betreffen, oder
Verpflichtungsgeschäfte zu solchen
Verfügungsgeschäften,
2. Rechtsgeschäfte, die den Verein über eine Wertgrenze
bei einmaligen Aufwendungen von mehr als 10.000.-DM
oder bei wiederkehrenden Leistungen von jährlich mehr
als 10.000.-DM verpflichten,
3.. Aufnahme von Darlehen,
4. Abschluß von Bürgschaftsverträgen und verwandten
Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld
zum Gegenstand haben.

b)
1. Vorsitzender:
Selk, Peter, Richter am Landgericht, Taufkirchen
2. Vorsitzender:
Graßinger, Ernst, Rechtsanwalt, München
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 05.12.1969 zuletzt geändert am 10.10.1999
a)
11.01.2002
Meyer

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.11.1970.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 14 So.
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand bedarf zu nachfolgenden
Rechtsgeschäften der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Kuratoriums.
1. Verfügungsgeschäfte, die Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte betreffen, oder
Verpflichtungsgeschäfte zu solchen
Verfügungsgeschäften,
2. Rechtsgeschäfte, die den Verein über eine Wertgrenze
bei einmaligen Aufwendungen von mehr als 50.000,--
EURO oder bei wiederkehrenden Leistungen von jährlich
mehr als 50.000,-- EURO verpflichten,
3. Aufnahme von Darlehen,
4. Abschluß von Bürgschaftsverträgen und verwandten
Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld
zum Gegenstand haben.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2010 hat die Änderung der §§ 3 (Steuerliche
Gemeinnützigkeit; Zweckvermögen), 9 (Vorstand) und 11 (Mitgliederversammlung) der
Satzung beschlossen.
a)
16.12.2010
Meier

b)
Protokoll Bl. 29 SB
3b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Graßinger, Ernst, Rechtsanwalt, München
Personendaten von Amts wegen angepasst:
Vorstand:
Selk, Peter, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Karpf, Tamara, München, *XX.XX.XXXX
a)
23.11.2017
Sammer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.