Freunde des Heinrich-Böll-Gymnasiums im Schulzentrum Ludwigshafen-Mundenheim e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ludwigshafen am Rhein
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1670
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
29.07.2025
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, sein Stellvertreter (2. Vorsitzender), der Schatzmeister und der Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vorstandsmitglieder sind von den Bestimmungen des § 181 BGB in der Weise befreit, dass sie jeweils befugt sind, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anne Kathrin Schlitter
Limburgerhof
Vorstand
Shantala Bauer
Ludwigshafen am Rhein
Vorstand
Henry Hoppe
Ludwigshafen am Rhein
Vorstand
Anke Radloff
Ludwigshafen am Rhein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.10.1982 zuletzt geändert am 07.09.2000
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2012 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr insbesondere die Änderung durch - Erweiterung der allgemeinen Vertretungsbefugnisse der Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB in § 11 (Der Vorstand), - die umfassende Überarbeitung der Mitgliedschaftsrechte hinsichtlich Erwerb und Ausscheiden von Mitgliedern in § 4 (Mitgliedschaft/Erwerb der Mitgliedschaft) und § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) - die Verlagerung der Entscheidung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge von der Mitgliederversammlung auf den Vorstand in § 6 (Mitgliedsbeiträge) sowie eine Änderung der Zahlungsmodalitäten - den Wegfall eines Beirats als Vereinsorgan in § 7 (Vereinsorgane) - eine Änderung von § 8 (Mitgliederversammlung) durch Verlängerung der Einladungsfrist und Erweiterung der Einladungsmöglichkeiten durch erweiternde Gestattung der Einladung per E-Mail sowie eine Erhöhung der erforderlichen Mitgliederzahl für die auf Verlangen einzuberufende Mitgliederversammlung von 1/10 auf 2/5 - die Einfügung des § 17 (Vergütung für die Vereinstätigkeit) - die Einfügung des § 18 (Wirtschafts- und Kassenprüfung) - die Neuregelung der Vereinsauflösung in § 19 (Auflösen des Vereins) beschlossen. Gleichzeitig wurde die Einführung von vereinsintern geltenden vom Vorstand zu erlassensenden Ordnungen in § 6 (Beitragsordnung), § 11 Ziff. 5 (Geschäftsordnung des Vorstands) und § 17 Ziff. 9 (Finanzordnung) beschlossen, die n i c h t Bestandteil der Satzung, sondern vereinsintern zu beachtendes Regelwerk sind.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.02.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1670 LU getreten. Freigegeben am 15.02.2006.
Fall 2
Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4b) von Amts wegen gelöscht.
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Name von Amts wegen berichtigt, Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
Fall 8
Sonstige Rechtsverhältnisse
Nachgeholte Eintragungen der Vorstandsänderungen in den Mitgliederversammlungen vom 08.12.2008, 03.11.2010 und 13.11.2012.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.