Handelsregister · VR 2987

Registerinformationen

Freunde des Campus-Radios Bochum e.V. · Amtsgericht Bochum

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freunde des Campus-Radios Bochum e.V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Bochum

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2987
Gericht
Amtsgericht Bochum
Letzte Eintragung
06.09.2023
Abrufstand
05.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Filipe Miguel da Silva Vinhas

Bochum

Vorstand

Isolde Karle

Stuttgart

Vorstand

Andreas Wytzisk-Arens

Münster

Vorstand

Frank Weeke

Bochum

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 14.05.1996 zuletzt geändert am 05.11.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2005 hat die Änderung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Präsidium) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Präsidium) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 ( Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ) und § 12 (Inkrafttreten) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Präsidium ) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 02.09.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.03.2005.
  • Satzung Bl. 124 ff
  • Satzung Bl. 141 ff
  • Beschluss Bl. 168 ff d.A.
  • Satzung Bl. 193 ff d.A.
  • Satzung Bl. 221 ff d.A.
  • Satzung Bl. 276-277 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.