Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassier und bis zu fünf Beisitzer. Der Erste und der Zweite Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Einzelinvestitionen ab einem Betrag von 5.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung von drei Vorständen. Einzelinvestitionen ab einem Betrag von 15.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ludger Kempf
Wertheim
Vorstand
Daniel Kronmüller
Wertheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 27 ff.
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 60-65
Satzung: Sonderband Blatt 77-80
Satzung
Satzung vom 23.12.2017 mit Änderungen vom 13.05.2018.
Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Begründung der Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliedschaft), § 7 (Rechte und Pflichten), § 9 (Organe des Vereins), § 12 (Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds aus dem Amt) und § 13 (Vorstandssitzungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.01.2025 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung in § 9 (Vorstand) und § 10 (Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.