Handelsregister · VR 6003
Chronologischer Auszug
Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen e.V. b) Königs Wusterhausen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. b) 1. Vorsitzender: 1. Dr. Schwartau, Cord, *XX.XX.XXXX, Mittenwalde OT Krummensee 2. Vorsitzender: 2. Möbus, Christian, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 31.05.2016 | a) 05.08.2016 Perl |
| 2 | b) Über das Vermögen des Vereins ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus am 25.02.2020 (AZ: 63 IN 14/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Verein ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 03.03.2020 Perl | ||
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Liquidatoren vertreten den Verein gemeinsam. b) Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Liquidator: Dr. Schwartau, Cord, *XX.XX.XXXX, Mittenwalde OT Krummensee Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Liquidator: Möbus, Christian, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen | b) Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 25.04.2024 (AZ: 63 IN 14/20) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt worden. | a) 31.05.2024 Barig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.