Handelsregister · VR 26450

Chronologischer Auszug

Freunde der Open University of Israel e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freunde der Open University of Israel e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem
Schatzmeister und dem Beisitzer.
Der Verein wird vom ersten Vorsitzenden allein oder vom
zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte dahin beschränkt, dass zum Erwerb, zum Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Darlehen von mehr 1000,00 EUR
und zur Abgabe von Bürgschaften ein vorheriger Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erforderlich
ist.

b)
zweiter Vorsitzender:

1.
Bar-Yoav, Yigal, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzer:

2.
Dr. Götz, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Berlin
Schriftführerin:

3.
Heuser, Vera, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

4.
Rosenkranz, Nico, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:

5.
Prof. Dr. Weisskirchen, Gert, *XX.XX.XXXX, Heidelberg
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 12.11.2006

Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit), § 5 (Einkünfte und Mitgliedsbeitrag), § 7 (Vorstand) und § 16 (Auflösung
des Vereins) beschlossen.
a)
12.04.2007
Herrmann
b)
Satzung Bl.4-10
Beschluss Bl.

Beschluss Bl. 30
-31
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
27.12.2007
Pietsch
b)
Beschluss Bl.48

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.