Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Obergrenze für Verfügungen im Einzelfall ist von der Jahreshauptversammlung festzulegen. Wird dieser Betrag nicht festgelegt, dürfen Einzelverfügungen bis zur Höhe von 10 % des Vorjahresumsatzes getätigt werden. Bei Verfügungen über dieser Obergrenze im Einzelfall ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jutta Scheiner
Hettstadt
Vorstand
Sandra Schwab
Hettstadt
Vorstand
Uwe Mechs
Erlabrunn
Vorstand
Manfred Götz
Hettstadt
Vorstand
Jürgen Reinhart
Hettstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.09.1978
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.11.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9 So.
von amtswegen Geburtsdatum berichtigt.
Satzung Bl. 76 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.