Vertretungsberechtigter Vorstand: - Vorsitzende/r -stellvertretende/r Vorsitzende/r -Schatzmeister/in -Schriftführer/in Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 10.000,00 EUR oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 20.000,00 EUR belasten, ist die Vertretungsmacht des Vorstandes mit Wirkung gegen Dritte insoweit beschränkt, als dazu die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jan von Harten
Bruttig-Fankel
Vorstand
Marina Hirschen
Bruttig-Fankel
Vorstand
Dominik Adams
Senheim
Vorstand
Barbara Riedel
Senheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 11.05.2012 und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.07.2012 in den §§ 9 Abs. 1 (Beendigung der Mitgliedschaft), 15 Abs. 5 (Vorstand), 16 Abs. 2 (Vertretung des Vorstands) geändert worden.
Freitext
Satzung Blatt 32-39 der Akten
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.