Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und seinen bis zu zwei Stellvertretern. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von erheblichem Umfang die Zustimmung aller Vorsitzenden eingeholt werden muss. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Vorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Werstein
Fischerbach
Vorstand
Jutta Maria Eisenblätter
Hofstetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.04.2013
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 21.08.2013
Satzung: AS. 97-107
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