Handelsregister · VR 1023 BHV
Chronologischer Auszug
Freunde der Abendschule e. V. · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freunde der Abendschule e. V. b) Bremerhaven | a) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von über 5.000,00 DM bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. b) 1.Vorsitzender: 1. Gläß, Peter, Bremerhaven 2.Vorsitzende: 2. Speer, Gisela, geb. Spitzer, Loxstedt | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 30.04.1997; 17.09.1997 | a) 02.03.2007 Mollnau, Hans- Jürgen b) Satzung Bl.15ff Beschluss Bl.17ff Tag der ersten Eintragung: 15.01.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr 1.Vorsitzender: 1. Gläß, Peter Nicht mehr 2.Vorsitzende: 2. Speer, Gisela, geb. Spitzer 1. Vorsitzende: 3. Dietrich, Julia, *XX.XX.XXXX, Bremerhaven 2. Vorsitzende: 4. Triebenbacher, Erika, *XX.XX.XXXX, Langen | a) 19.02.2013 Heisterhagen | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzende: 3. Dietrich, Julia Nicht mehr 2. Vorsitzende: 4. Triebenbacher, Erika 2. Vorsitzende: 5. Voß, Dorothea, *XX.XX.XXXX, Bremerhaven 1. Vorsitzende: 6. Wünscher, Margret, *XX.XX.XXXX, Geestland | a) 20.11.2015 Heisterhagen | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 27.08.2018 Holldorf b) Protokoll Bl. 71/73 Protokollanlage Bl. 74 | ||
| 5 | a) Der Vorstand besteht im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsident) und dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsident). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Er führt die Geschäfte des Vereins und entscheidet über die Mittelvergabe bis zur Höhe von € 2.000 im Einzelfall. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 10.12.2019 Sander b) Protokoll Bl. 131/133 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.