Handelsregister · VR 1023 BHV

Chronologischer Auszug

Freunde der Abendschule e. V. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freunde der Abendschule e. V.

b)
Bremerhaven
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist
allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte
mit einem Gegenstandswert von über 5.000,00 DM
bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.

b)
1.Vorsitzender:

1.
Gläß, Peter, Bremerhaven

2.Vorsitzende:

2.
Speer, Gisela, geb. Spitzer, Loxstedt
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 30.04.1997; 17.09.1997
a)
02.03.2007
Mollnau, Hans-
Jürgen
b)
Satzung
Bl.15ff
Beschluss
Bl.17ff

Tag der ersten
Eintragung:
15.01.1998

Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr 1.Vorsitzender:
1. Gläß, Peter

Nicht mehr 2.Vorsitzende:
2. Speer, Gisela, geb. Spitzer

1. Vorsitzende:
3.
Dietrich, Julia, *XX.XX.XXXX, Bremerhaven

2. Vorsitzende:
4.
Triebenbacher, Erika, *XX.XX.XXXX, Langen
a)
19.02.2013
Heisterhagen
3b)
Nicht mehr 1. Vorsitzende:
3. Dietrich, Julia

Nicht mehr 2. Vorsitzende:
4. Triebenbacher, Erika

2. Vorsitzende:
5.
Voß, Dorothea, *XX.XX.XXXX, Bremerhaven

1. Vorsitzende:
6.
Wünscher, Margret, *XX.XX.XXXX, Geestland
a)
20.11.2015
Heisterhagen
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2017
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) beschlossen.
a)
27.08.2018
Holldorf
b)
Protokoll Bl.
71/73
Protokollanlage Bl. 74
5a)
Der Vorstand besteht im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsident) und
dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsident). Der Verein
wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Er führt
die Geschäfte des Vereins und entscheidet über
die Mittelvergabe bis zur Höhe von € 2.000 im
Einzelfall.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2019
hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
10.12.2019
Sander
b)
Protokoll Bl.
131/133

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.