Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Eingehen, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie damit in Zusammenhang stehende Geschäfte aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Robin Carsten Frenzel
Hamburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 30.12.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages (bisher Musterprotokoll) beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 5 (Vertretung).
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Fall 1
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 10
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.