Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende; jedem von ihnen ist Einzelvertretungsbefugnis erteilt mit der Maßgabe, dass im Innenverhältnis der zweite Vorsitzende von der Vertretung Gebrauch machen darf, wenn der erste Vorsitzende verhindert ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Edna Vera Heller
Schnega
Vorstand
Malte Klaus Werner
Schnega
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.03.1972
Freitext
Satzung Blatt 3-6 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 12.06.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.12.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.